Layher Solarbauer-Schutzwand 10 m | Solargerüst und Fallschutz

Produktinformationen "Layher Solarbauer-Schutzwand 10 m | Solargerüst und Fallschutz"
Layher Solarbauer-Schutzwand 10 m

Layher Bautechnik Solarbauer Schutzwand - Gesamtlänge 10,00m

Die Layher Bautechnik Solarbauer-Schutzwand ist eine Absturzsicherung der Klasse C nach DIN EN 13 374 und darf auf geneigten Dachflächen bis 60° Neigung verwendet werden. Die Solarbauer-Konsolen werden einfach nach hochschieben der Dachziegel in die Dachlatten eingeschoben und am Dachsparren verschraubt. Durch den Geländerpfosten und dem Seitenschutznetz wird eine sichere Schutzwand für Solararbeiten auf der Dachfläche erstellt. Der Aufbau erfolgt gemäß der Hersteller Aufbau- und Verwendungsanleitung und den gültigen Zulassungen.

Austattung Layher Bautechnik Solarbauer-Schutzwand

  • Solarkonsole und Seitenschutzpfosten aus verzinktem Stahl
  • Schutznetze 1,50m x 10,00m mit 100mm Maschenweite
  • 4-fache Einstellmöglichkeit der Konsole für unterschiedliche Dachneigungen bis 60°
  • Der Konsolenabstand darf maximal 2,10m betragen
  • Einfache Montage der Konsolen mit Spaksschrauben (Schrauben nicht im Lieferumfang enthalten)
  • Geringes Eigengewicht - geringer Platzbedarf für Transport und Lagerung
  • Erweiterung der Solarbauer-Schutzwand mit optionalem Zubehör wie Laufbohlen oder Handläufen
  • Neumaterial (keine Gebrauchtteile)
  • Individuelle Längen auf Wunsch möglich
  • Für das Entladen ist der Warenempfänger zuständig. Bei Spedition/Stückgut ist zur Entladung ein Stapler erforderlich.

Es sind die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ist unbedingt Folge zu Leisten. Schutznetze sind jährlich auf Ihre Tauglichkeit zu prüfen.

Wir weisen darauf hin, dass beim Auf-, Um- und Abbau der Layher Solarbauer-Schutzwand Absturzgefahr bestehen kann. Die Montagearbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Ersteller legt auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen sind.

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